Die Maßnahme war so umstritten wie kurzlebig: Um die Corona-Pandemie einzudämmen, erließen viele Bundesländer sogenannte Beherbergungsverbote. Allerdings waren die nur von kurzer Dauer, weil Klagen gegen sie erfolgreich waren. Mehrfach hieß es von Gerichten zur Begründung, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Verbote gebe. Manche Länder nahmen von sich aus von der Maßnahme Abstand.
Die Bundesregierung plant nun nach Informationen des SPIEGEL, eine rechtliche Grundlage für neue Beherbergungsverbote in den Ländern zu schaffen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" hervor. Am Freitag ist dafür die erste Lesung im Bundestag angesetzt.
In dem aktuellen Entwurf soll das Infektionsschutzgesetz angepasst und um konkrete Schutzmaßnahmen für eine Pandemie ergänzt werden. Zuletzt gab es von Gerichten, Landesregierungen und aus der Opposition die Forderung zu diesem Schritt, um mehr Rechtssicherheit für die Corona-Maßnahmen zu schaffen.
"Als notwendige Schutzmaßnahmen kommt auch eine Beschränkung von Übernachtungsangeboten in Betracht", heißt es in dem 48-seitigen Entwurf. Hintergrund sei die Notwendigkeit einer Reduzierung von physischen Kontakten. Eine "Beschränkung von Übernachtungsangeboten" sei zudem geeignet, um die Mobilität in der Bundesrepublik zu reduzieren und damit dazu beizutragen, dass die Verfolgbarkeit von Infektionsketten sichergestellt sei und es zu einer Minimierung der Sozialkontakte und damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Virus komme. Die damit verbundenen Belastungen für Reisende und für Anbieter von Übernachtungsangeboten könnten durch eine zeitliche Befristung reduziert werden.
Zwar könnten notwendige berufliche Übernachtungen ausgenommen werden, heißt es in dem Entwurf. Aber auch: "Reisebeschränkungen erfassen nicht nur solche Reisen, die der Erholung oder Freizeitgestaltung dienen, sondern können sich auf alle Reisebewegungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beziehen."
Ob die Länder die Maßnahme ergreifen, wenn der Gesetzentwurf so beschlossen wird, ist nicht ausgemacht. So hatte sich etwa Thüringen von Anfang an trotz einer Einigung der Landeschefs dagegengestellt. Bei der nächsten Runde der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin Mitte des Monats könnte das Beherbergungsverbot möglicherweise in anderer Form wieder Thema werden.
Am Donnerstag wollen nach SPIEGEL-Informationen Union und SPD erneut über den Gesetzentwurf beraten. So gibt es aus der SPD weitere Änderungswünsche. In der Unionsfraktion gab es bereits einen Beschluss, wie Teilnehmer berichten. Auch die Kanzlerin habe zu dem Thema gesprochen. Über das Beherbergungsverbot sei jedoch nicht gesprochen worden.